
Minikindergarten: Bestimmungen
Elternmitarbeit
Die elterliche Mitarbeit umfasst ca. 10 Stunden im Jahr und besteht aus:
- Wäschedienst gemäß aushängendem Plan
- Beteiligung an der Putzwoche (2 x jährlich)
- Austragen der Programmhefte und Plakate des Mütterzentrums laut Verteilerliste
- Standdienste bei Veranstaltungen z.B. beim Karbener Familienfest und bei Vereinsfesten (Sommerfest, Laternenumzug,…)
Kündigungsfristen und Abmeldung
Die Aufnahme erfolgt probeweise. Die Probezeit beträgt 2 Monate. Der Aufnahmevertrag kann während dieser Zeit von beiden Seiten schriftlich mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Nach Ablauf dieser Probezeit ist eine schriftliche Kündigung für beide Seiten jederzeit mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende möglich.
Das Mütter- und FamilienZentrum behält sich das Recht zur Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund vor (z. B. Bei Zahlungsrückständen oder sonstigen schwerwiegenden Pflichtverletzungen der Eltern).