Mütter- und FamilienZentrum Karben e.V.
Kindertagespflegebüro
St. Égrève-Str. 15
61184 Karben (Groß-Karben)
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Frau Sina Braun und Frau Dr. Stephanie Völker
(Fachberaterinnen)
Frau Gabriele Ratazzi-Stoll (Leitung)
Telefon: (0 60 39) 60 89 – 701
Telefon: (0 60 39) 60 89 – 702
Sprechzeiten:
Mo, Di, Mi, Fr von 9:30 bis 12:30 Uhr,
Beratungstermine
nachmittags und abends nach Absprache
E-Mail: info@ktb-karben.de
Informationen für Eltern
Eltern brauchen bedarfsgerechte Kinderbetreuungsmöglichkeiten, vor allem, wenn sie berufstätig, in Ausbildung oder auf Arbeitssuche sind.
Die Kindertagespflege bietet insbesondere für Kinder unter drei Jahren ideale Bedingungen: Ihr Kind wird in einer familienähnlichen Form individuell betreut und gefördert und Sie können die Betreuungszeiten bedarfsgerecht mit der Tagespflegeperson absprechen.
Das Kindertagespflegebüro Karben informiert Sie in allen Fragen rund um die Kindertagespflege sowie über weitere Betreuungsmöglichkeiten und hilft Ihnen, die beste Betreuungslösung zu finden. Im Zentrum der Beratung stehen immer das Wohl Ihres Kindes und Ihre individuelle Familien-, Arbeits- und Lebenssituation.
Presseartikel vom 22.02.2021: “Familiäres Umfeld ist der Tagesmutter wichtig”
Betreuungsformen
Tagesmutter
Eine Tagesmutter kann bis zu 5 fremde Kinder in ihrer eigenen Wohnung oder in anderen geeigneten Räumen betreuen.
Tagesmütter, die in Verantwortung des Jugendamtes tätig sind, haben eine Qualifizierung durchlaufen und eine Erlaubnis für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege erhalten (Pflegeerlaubnis). Die Tagesmuttertätigkeit in eigenen Räumen ist eine selbstständige Tätigkeit.
Kinderfrau
Eine Kinderfrau betreut ein Kind oder mehrere Kinder im Haushalt des/der Erziehungsberechtigten. Kinderfrauen, die in Verantwortung des Jugendamts tätig sind, haben ebenfalls eine Qualifizierungsmaßnahme durchlaufen und sich einer Eignungsfeststellung durch das Jugendamt unterzogen.
Kinderfrauen sind von den Eltern weisungsabhängig und stehen in der Regel in einem angestellten Arbeitsverhältnis. Dabei kann es sich um ein versicherungspflichtiges Anstellungsverhältnis oder um eine geringfügige Beschäftigung handeln.